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Jahreswechsel 2007

|18.12.2006|

Die Neuerungen zum Jahreswechsel 2007

Der Jahreswechsel 2007 markiert auch den Zeitpunkt, an dem wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Neuerungen und die Folgen.

Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2007 wird die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben. Größere Anschaffungen sollten daher noch auf das Jahr 2006 vorgezogen werden. Wichtig dabei ist, dass der Liefertermin noch in diesem Jahr stattfindet. Wird erst 2007 geliefert, gilt der höhere Satz!

Der ermäßigte Satz von 7 Prozent für Bücher, Zeitschriften, Lebensmittel, Blumen etc. bleibt jedoch unverändert.

Versicherungssteuer

Mit der Anhebung der Mehrwertsteuer wird auch die Versicherungsteuer zum 1. Januar 2007 angehoben. In den Sparten Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Rechtsschutz-, Technische und Transport-Versicherungen gilt ein einheitlicher Satz von 19 Prozent.

Reduzierte Steuersätze gelten für Hausratversicherungen (18 Prozent), Gebäudeversicherungen (17,75 Prozent), Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr (3,8 Prozent) sowie Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherungen (14 Prozent).

Weiterhin frei von der Versicherungsteuer bleiben Lebensversicherungen, private Renten- sowie private Krankenversicherungen. Der neue Steuersatz gilt für jeden ab dem 1. Januar 2007 fälligen Beitrag. Werden in 2007 noch Beiträge für zurückliegende Jahre erhoben, gilt hierfür grundsätzlich der neue Steuersatz.

"Reichensteuer"

Für private zu versteuernde Einkommen, die über 250.000 für Alleinstehende bzw. 500.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten hinausgehen, wird ein Zuschlag von drei Prozentpunkten auf den Einkommensteuer-Spitzensatz erhoben.

Entfernungspauschale

Ab dem 1. Januar 2007 kommt die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,30 Euro erst ab dem 21. Entfernungskilometer in Betracht. Bei einer Fahrtstrecke von weniger als 21 Kilometern kann ein Freibetrag daher generell nicht mehr eingetragen werden.

Sozialversicherung

Zum 1. April 2007 soll die Gesundheitsreform in Kraft treten. Allerdings muss diese im Januar durch den Bundestag erst beschlossen werden. Für gesetzlich Krankenversicherte erhöhen sich die Beiträge ab dem 1. Januar um mindestens 0,5 Prozentpunkte.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird im kommenden Jahr von 6,5 auf 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Damit stehen den Arbeitnehmern im kommenden Jahr durchschnittlich 385 Euro im Jahr mehr zur Verfügung als bisher. Die gleiche Ersparnis ergibt sich auch für die Arbeitgeber.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird im kommenden Jahr um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben. Die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Satz bis zum Jahr 2012 beizubehalten. Allerdings müssen Rentner für die kommenden zwei Jahre mit weiteren Nullrunden rechnen. Bereits seit 2004 hat es keine Rentenanpassung mehr gegeben.

Werte zur Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze, die für die allgemeine Rentenversicherung relevant ist, verändert sich im Westen nicht. Sie beträgt dort weiterhin 5.250 EUR/Monat, die Beitragsbemessungsgrenze im Osten steigt auf 4.550 EUR/Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 wird auf 29.488 EUR festgesetzt.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2007 beträgt 47.700 EUR. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2007 weiterhin 42.750 EUR betragen. Dieser Wert ist auch maßgebend als Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Werte müssen allerdings noch den Bundesrat verabschiedet werden.

Altersvorsorge

Der Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung sinkt im kommenden Jahr von 2,75 auf 2,25 Prozent. Für die gleiche garantierte Rente muss ein Sparer im kommenden Jahr bis zu 15 Prozent höhere Beiträge aufwenden. Zudem kann man bei einem Abschluss der Riester-Rente in diesem Jahr noch die volle staatliche Zulage erhalten. Diese beläuft sich auf 114 Euro Grundzulage und 138 Euro für jedes Kind. Zusätzlich locken noch Steuervorteile.

Bei der Rürup-Rente sind noch für das Jahr 2006 Verbesserungen vorgenommen worden. Ein neues Gesetz sieht nun vor, dass die Beiträge zur Rürup-Rente bereits ab dem ersten Euro steuerlich gefördert werden. Damit kann ein lediger Selbständiger, der die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 5.069 Euro bereits ausgeschöpft hat, Beiträge zur einer Rürup-Rente noch zusätzlich ansetzen. Somit entfällt der gefürchtete "Verpuffungseffekt".

Wichtig an der Neuregelung ist, dass diese bereits rückwirkend zum 1. Janaur 2006 gelten soll. Damit wird die Rürup-Rente für jeden Steuerzahler - vor allem für Selbständige - noch lukrativer.

Sparerfreibetrag

Anleger müssen sich darauf einstellen, dass ab dem kommenden Jahr die Sparer-Freibeträge deutlich reduziert werden. Eine Folge davon könnte sein, dass ein größerer Anteil der Sparzinsen ab 2007 versteuert werden muss. Durch Erteilung eines Freistellungsauftrages können jedoch Zinserträge vom Zinsabschlag "befreit" werden. Schöpfen Sparer in diesem Jahr den Sparerfreibetrag aus, müssen sie im nächsten Jahr je nach persönlichem Grenzsteuersatz mehr Einkommensteuern zahlen.

Sparerfreibetrag fast halbiert
Ab 2007 wird der Sparerfreibetrag von 1.370 Euro auf 750 Euro gesenkt. Für Ehegatten gelten andere Grenzen: Hier sinkt der Freibetrag von 2.740 Euro auf 1.500 Euro. Der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Verheiratete bleibt erhalten. Damit sinkt der Betrag, der für Freistellungsaufträge zur Verfügung steht, auf 801 bzw. 1.602 Euro. Durch diese Absenkung können Zinserträge ab 2007 eventuell dem Zinsabschlag unterliegen. Die entspricht einer Reduzierung um 56,37 Prozent.

Neuer Freistellungsauftrag

Viele Anleger müssen wegen der erheblichen Kürzung ihre Freistellungsformulare bis zum Jahresende anpassen. Wenn die Banken keinen neuen Auftrag erhalten, werden ab 2007 automatisch die neuen Höchstbeträge zugrunde gelegt. Dies bedeutet, dass dann nur noch 56,37 Prozent des im alten Freistellungsauftrag angegebenen Betrags berücksichtigt werden.

Durch die Absenkung des Freistellungsvolumens können Zinserträge ab 2007 erstmals dem Zinsabschlag unterliegen. Bei einer Aufteilung des Freistellungsbetrags auf mehrere Anlageinstitute ist zu prüfen, ob das Aufteilungsverhältnis beibehalten oder verändert werden soll.

Tipps zur Optimierung

Um der Zinsabschlagsteuer zu entgehen, können Eltern Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Pro Kind sind ab 2007 bis zu 8.501 Euro Zins- und Dividendeneinkünfte steuerfrei, wenn sie keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen als Kapitalerträge haben. Die Bank zahlt den Kindern die Kapitalerträge auch dann steuerfrei aus, wenn sie den Sparerfreibetrag übersteigen. Dafür müssen die Eltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.

Volljährige Kinder dürfen jedoch nur 7.680 Euro Einkünfte pro Jahr haben, ansonsten verlieren Eltern aufgrund der Zinseinnahmen den Anspruch auf Kindergeld, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge sowie auf den Entlastungsbetrag für alleinerziehende Singles mit Steuerklasse II.

Zudem muss beachtet werden, dass Kinder nur dann beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, wenn wenn sie im Monat nicht mehr als 350 Euro Einnahmen haben. Erzielt das Kind nur 1 Euro mehr, ist mit der kostenfreien Mitversicherung Schluss und die Eltern müssen den Nachwuchs extra krankenversichern. Pro Jahr beträgt die Freigrenze der Krankenkasse also 4200 Euro. Hinzu kommen der Sparerfreibetrag von 750 Euro plus die Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Das ergibt 5001 Euro. Diese Summe darf ein Kind steuerfrei an Zinsen einnehmen ohne dabei die kostenlose Mitversicherung zu verlieren.

Weiterhin kann es sich lohnen, das Wertpapierdepot umzuschichten. Wenn ein Anleger 35.000 Euro in einen Sparbrief investiert hat, der sich zu 4,5 Prozent jährlich verzinst, so erhält er Zinsen in Höhe von 1.575 Euro. Nach Abzug der Freibeträge des nächsten Jahres in Höhe von 801 Euro muss er 774 Euro versteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent macht das immerhin gut 232 Euro Steuern.

Alternativ könnte eine Investition in Aktienfonds vorgenommen werden. Hier bleiben Dividenden zur Hälfte steuerfrei. Werden also 1.575 Euro Dividendeneinnahmen erzielt, ist davon nur die Hälfte, also 787,50 Euro, steuerpflichtig. Somit bleibt der Single wieder unter dem maximalen Freistellungsbetrag. Der Steuerspareffekt kann bei Aktienfonds sogar größer sein, weil Fondsmanager steuerfreie Kursgewinne erzielen können, ohne die einjährige Spekulationsfrist einzuhalten. Allerdings ist das höhere Anlagerisiko bei Aktienfonds zu beachten.

Elterngeld / Kindergeld

Das Elterngeld ersetzt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld. Für ab 2007 geborene Kinder erhalten Eltern bis zu 14 Monate bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wenn sie sich nach der Geburt eines Babys für die Kinderbetreuung und gegen den Job entscheiden.

Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro im Monat. Arbeitslose und Geringverdiener erhalten wenigstens 300 Euro. Das Elterngeld wird ein Jahr lang gezahlt. Eine Verlängerung um zwei weitere Monate ist möglich, wenn der berufstätige Elternteil nach Ablauf des Jahres eine berufliche Auszeit für die Kinderbetreuung nimmt.

Kindergeld
Die Altersgrenze für volljährige Kinder in der Ausbildung, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Betracht kommt, wird herabgesetzt. Für Kinder, die im Jahr 2006 erstmals das 23. Lebensjahr vollenden, gilt eine neue Altersgrenze von 25 Jahren (bisher: 27 Jahre).

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